Bio-Food PDF Drucken E-Mail

 

Als Bio-Lebensmittel werden Lebensmittel aus der ökologischen Landwirtschaft bezeichnet. Der Begriff ist in der EU gesetzlich definiert. Diese Produkte müssen aus ökologisch kontrolliertem Anbau stammen, dürfen nicht gentechnisch verändert sein und wurden ohne Einsatz konventioneller Pestizide, Kunstdünger oder Abwasserschlamm angebaut. Das Fleisch stammt von Tieren, die in der Regel nicht mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt wurden. Die Produkte sind nicht ionisierend bestrahlt und enthalten weniger Lebensmittelzusatzstoffe als konventionelle Lebensmittel.

Häufig werden auch die Begriffe Naturkost und Biokost als Synonyme für Produkte aus biologischem Anbau verwendet.

Bio-Siegel

Die EU-Öko-Verordnung von 2007 definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, hergestellt und gekennzeichnet werden müssen. Um konventionell von ökologisch hergestellten Lebensmitteln zu unterscheiden, führte Deutschland 2001 das staatlich kontrollierte Bio-Siegel ein, mit dem nur nach der EG-Öko-Verordnung hergestellte Produkte gekennzeichnet werden dürfen.

Erhältlich sind Bio-Lebensmittel in Bioläden und Reformhäusern, zunehmend aber auch im Lebensmittel-Einzelhandel und in Supermärkten. Es gibt in Deutschland eine Reihe von ökologischen Anbauverbänden, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren, als es die EU-Öko-Verordnung vorschreibt. (Wikipedia)

 

Bio Lebensmittelprodukte finden Sie unter dem Menue Punkt  "Bio-Anbieterverzeichnis"

Sie dürfen hier auch gerne Ihre eigenen Produkte anbieten